Gutachten
Gerne unterstützen wir Sie in Bewertungsfragen und erstellen Gutachten für Sie.
Unsere Aufgabe als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:
Wird eine unabhängige fachliche Beratung benötigt, geben öffentlich bestellte Sachverständige Hilfestellung.
Wenn ein Schaden beurteilt oder dessen Ursache ermittelt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll, genießen öffentlich bestellte Sachverständige eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Wir erstellen z.B. die folgenden Gutachten für Sie:
Bewertung bebauter und unbebauter Immobilien:
Dies sind Immobilien im ländlichen Raum, z.B. (ehemalige) Hofstellen, Wohnhäuser in Dörfern, Wohnung, Äcker, Weiden, usw. Möglich sind die Bewertung des Gemeinen Wertes, des Verkehrswertes, usw.
Pachtwertgutachten:
Wann immer Dinge ver- oder gepachtet werden, stellt sich die Frage einer angemessenen Pachthöhe und einer Dokumentation des Pachtgegenstands. Das können Äcker, Weiden oder ganze Betriebe sein. Was können Sie als Pacht zahlen? Was kann man als Pacht verlangen? Was ist bei Pachtübergabe und Pachtrücknahme zu dokumentieren und zu beachten? Wir bewerten und dokumentieren das für Sie.
Pachtwerte für Freiflächen-PV-Anlagen:
Investoren versuchen Landeigentümer zur Unterzeichnung von Pachtverträgen zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zu gewinnen. Ist der angebotene Pachtpreis in Ordnung?
Unternehmen errichten in ihren Konzernen auf eigenen Flächen PV-Anlagen. Welcher Verrechnungspreis ist für die Fläche marktüblich?
Im Rahmen von Gutachten können wir Sie bei der Bewertung unterstützen.
Entschädigungsgutachten:
Es wird z.B. eine Baumaßnahme geplant, die Auswirkungen auf Ihr Land (Eigentum oder Pacht) hat. Es oll z.B. eine Straße, eine Autobahn oder ein Radweg gebaut werden. Wir ermitteln die angemessene Entschädigungshöhe für Sie im Rahmen unseres Gutachtens.
Existenzgefährdungsgutachten:
Oftmals werden landwirtschaftliche Betriebe in Ihrer Existenz durch z.B. öffentliche Baumaßnahmen (z.B. Bau einer Straße, Eisenbahn, umweltrechtliche Auflagen) bedroht. Eine festgestellte Existenzgefährdung kann zu besonderem Schutz betroffener Betriebe führen. Im Rahmen von Gutachten überprüfen wir die Existenzgefährdung, führen eine finanzielle Bewertung durch und erarbeiten ggfs. Maßnahmen, um die Existenzgefährdung abzuwenden.
Ermittlung des Zugewinns / Ehescheidungsgutachten:
Manchmal gehen Ehen auseinander. Dies ist immer für mindestens eine Seite ein schmerzlicher Prozess. Damit der finanzielle Teil der Trennung ordentlich bewertet wird, erstellen wir Ihnen dazu das Gutachten. Hierzu muss zumeist der Zugewinn ermittelt werden. In unserem Gutachten stellen wir Ihnen die Wertermittlung ausführlich dar.
Überprüfung der Hofeseigenschaft / Landguteigenschaft:
Der Hofeseigenschaft kommen diverse Sonderstellungen im deutschen Rechtssystem zu. Im Rahmen von Gutachten überprüfen wir das Vorliegen der Hofeseigenschaft.
Erbengemeinschaft:
Oftmals kommt es im Rahmen von Erbvorgängen zu einer sogenannten Erbengemeinschaft. Damit die Erben sich finanziell voneinander trennen können, erarbeiten wir Wertgutachten im Rahmen von Gutachten.
Aufwuchsschaden- / Wildschadengutachten:
An Ihren Kulturen ist etwas passiert oder Sie haben bei Dritten einen Schaden verursacht - wieviel Schaden ist das eigentlich? Oder Wild hat Schaden verursacht? Oder es wird eine Leitung, Straße, Autobahn, Fahrradweg, ö.ä. durch Ihr Grundstück gebaut? Wir bewerten das für Sie.
Beratung des Eigentümers / Betriebsleiters:
Mit unserer Erfahrung als Betriebseigentümer und Betriebsleiter stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Z.B. ist die Umsetzung des papierlosen Büros oder die Betriebsführung im Nebenerwerb zwei der Themen, in denen wir Ihnen mit viel Erfahrung Hilfestellung geben können.
Ebenso unterstützen wir bei der Zusammenstellung der Daten, die für die Steuererklärung zur Grundsteuerreform notwendig sind. Gerade für Betriebe, die Teile von Gebäuden fremd nutzen, sei es z.B. durch Vermietung, Einstellplätze für Wohnwagen, etc., wird es einige Änderungen geben. Auch für Parkanlagen, Altenteilhäuser, usw. Vieles ändert sich.
Die Finanzämter verlangen eine detaillierte Aufstellung aller bebauten und unbebauten Flächen. Die tatsächliche Nutzung wird oftmals zu geänderten Anrechnungen auf neuen Grundsteuerarten führen. Eine unrichtige Erklärung ist eine falsche Steuererklärung - mit all den bösen Auswirkungen, die so etwas haben kann. Steuerberatung führen wir nicht durch - wir können Sie aber unterstützen, die Daten über die Immobilien und Ländereien zusammenzustellen.
Die Anpassung von geschlossenen Vorverträgen zum Verkauf Ihrer Ernte kann notwendig und gesetzlich geboten sein. Dazu finden Sie in unserem Flyer mehr informationen.
Zu einigen der genannten Themen finden Sie auch Hinweise in unseren Flyern, die Sie durch Anklicken herunterladen und ggfs. ausdrucken können:
In unseren Gutachten stellen wir Ihnen ausführlich das Bewertete und die Gründe für die Bewertung vor.
Drohnen für Gutachten
Wo immer möglich und hilfreich, befliegen wir mit einer Drohne. Von oben sieht man oft mehr und schneller.
Alexander Brendecke ist Inhaber der europäischen Fernpilotenlizenz A2 und einer Sonderbetriebserlaubnis für das Land Niedersachsen. Die Sonderbetriebserlaubnis kann je nach Bedarf zur erweiterten Genehmigung anderen Bundesländern vorgelegt werden.
Eine Drohne erlaubt das Arbeiten in vier Dimensionen. Die ersten drei Dimensionen sind Länge, Breite und Höhe. Die vierte Dimension ist die Zeit: Von oben, mit den „Augen der Drohne“, kann der Sachverständige dann auch oftmals Rückschlüsse ziehen über Dinge aus der Vergangenheit (z.B. was wurde gemacht?) und/oder eine Erwartung für die Zukunft ableiten (z.B. was wird passieren?) und durch die Bilder der Drohne hervorragend darstellen und erläutern. Von oben sieht man einfach mehr.
Kosten
Unsere Rechnung ergibt sich im Einzelfall nach Inhalt und Umfang der angebotenen Gutachterleistung und setzen sich aus einem Stundensatz und Auslagenersatz zusammen. Unsere AGB werden automatischer Bestandteil eines erteilten Auftrags. Unsere AGB finden Sie unten auf dieser Seite.