Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Unabhängig und unparteiisch
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf bestimmten Fachgebieten besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. (Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Aufgaben der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Wird eine unabhängige fachliche Beratung benötigt, geben öffentlich bestellte Sachverständige Hilfestellung.
Wenn ein Schaden beurteilt oder dessen Ursache ermittelt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll, genießen öffentlich bestellte Sachverständige eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
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